Hinweise SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige den
TSV Einheit Tessin von 1863 e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom
TSV Einheit Tessin von 1863 e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Einzugstermine – Wiederkehrende Zahlungen Einzug halbjährlich: 31. März und 30. September
Fällt der genannte Zahltag nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.
Gebühren Alle im Zusammenhang mit einer Rücklastschrift jedweder Art entstehenden Gebühren sind vom Zahler zu tragen. Die Erinnerung an evtl. Außenstände ist kostenfrei, für nachfolgende Mahnungen werden weitere Gebühren seitens des Vereins erhoben.
Datenspeicherung / Datenschutz Das Mitglied und der Zahlungspflichtige sind damit einverstanden, dass ihre Daten für Vereinszwecke per EDV gespeichert werden. Der Verein wird die Daten ausschließlich im Rahmen der Vereinsverwaltung verwenden. Die aktuelle Datenschutzerklärung zur Mitgliedschaft kann unter www.tsv-einheit-tessin.de eingesehen werden.