T S V E i n h e i t T e s s i n v o n 1 8 6 3 e . V .
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Mitgliedschaft

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Status der MitgliedschaftBitte entsprechend auswählen

Wunschdatum zum Vereinseintritt

Hinweise Beitrittserklärung

Durch das Einreichen des digitalen Mitgliedantrages erklärt der Antragsteller, stellvertretend für unter 18-Jährige der/die Erziehungsberechtigte, seinen Wunsch auf Beitritt. Zudem wird die Satzung, Finanzordnung sowie die Beitrags- und Gebührenordnung des TSV Einheit Tessin von 1863 e.V. anerkannt und Einverständnis erteilt, dass persönliche Daten gespeichert und an Abteilungsleiter und Verantwortliche des Vereins weitergegeben werden. Änderungen bezüglich der Adress- oder Kontodaten sind unverzüglich dem Verein mitzuteilen.

Datenspeicherung / Datenschutz Das Mitglied und der Zahlungspflichtige sind damit einverstanden, dass ihre Daten für Vereinszwecke per EDV gespeichert werden. Der Verein wird die Daten ausschließlich im Rahmen der Vereinsverwaltung verwenden. Die aktuelle Datenschutzerklärung zur Mitgliedschaft kann unter www.tsv-einheit-tessin.de eingesehen werden.

Übersicht Mitgliedsbeiträge

Die aktuellen Mitgliedsbeiträge und Beitragsordnung können bei uns erfragt oder unter www.tsv-einheit-tessin.de/satzung-ordnung eingesehen werden.


Einwilligung zur Annahme der Beitrags- und Gebührenordnung als auch Satzung

SEPA-Lastschriftmandat für SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

Wiederkehrende Zahlung
Halbjährlich
31. März und 30. September


Name und Anschrift des Zahlungsempfängers (Gläubiger)

TSV Einheit Tessin von 1863 e.V.

Gläubiger-Identifikationsnummer
DE85ZZZ00002155913

Kontoinhaber / Zahler

Persönliche Daten, wenn abweichend von Betrittserklärung 

Hinweise SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige den TSV Einheit Tessin von 1863 e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom TSV Einheit Tessin von 1863 e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Einzugstermine – Wiederkehrende Zahlungen Einzug halbjährlich: 31. März und 30. September
Fällt der genannte Zahltag nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.

Gebühren Alle im Zusammenhang mit einer Rücklastschrift jedweder Art entstehenden Gebühren sind vom Zahler zu tragen. Die Erinnerung an evtl. Außenstände ist kostenfrei, für nachfolgende Mahnungen werden weitere Gebühren seitens des Vereins erhoben.

Datenspeicherung / Datenschutz Das Mitglied und der Zahlungspflichtige sind damit einverstanden, dass ihre Daten für Vereinszwecke per EDV gespeichert werden. Der Verein wird die Daten ausschließlich im Rahmen der Vereinsverwaltung verwenden. Die aktuelle Datenschutzerklärung zur Mitgliedschaft kann unter www.tsv-einheit-tessin.de eingesehen werden.


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